Gemeinde Schönwölkau
Parkstraße 11
04509 Schönwölkau
OT Wölkau

Tel.: 034295 7920
Fax: 034295 792-22
post@schoenwoelkau.de

    Bekanntmachung
    der Gemeinde Schönwölkau

     über die Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes
    Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz

    Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 43/2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, beschlossen.

    Überplant werden soll ein Teil einer derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnenden Grünfläche.

    Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Dorfplatz“ im OT Mocherwitz der Gemeinde Schönwölkau, Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke 93/7 bis 93/15 der Flur 1, Gemarkung Mocherwitz, mit einer Gesamtgröße von 6.504 m²; er ist damit um 333 m² größer als der rechtsgültige Bebauungsplan, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterzubringen.

    Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren gemäß § 8 BauGB.

    Anlass und Ziel der Bauleitplanung:

    Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet ist bereits vollständig bebaut und sämtliche Häuser werden genutzt. Da weiterer aktueller Bedarf besteht und die Erschließung für zwei weitere Grundstücke ausreicht, soll ein Teil der Grünfläche, die derzeit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen ist, in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Da die im übrigen Ortsteil Mocherwitz verfügbaren Wohnbauflächen ebenfalls erschöpft sind, besteht für die geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Das geplante Wohngebiet kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr, Ver- und Entsorgung angebunden werden. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der Geltungsbereich geringfügig nach Süden vergrößert

    Der vorliegende Bebauungsplan „Wohngebiet Am Dorfplatz“ dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB für den aktuellen lokalen Bedarf.

    Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

    Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

    Schönwölkau, 26.04.2024

      

    Kottenhahn

    Bürgermeister

    Bekanntmachung
    der Gemeinde Schönwölkau

     über die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs.1, BauGB des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“,

    Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz

     

    Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 44/2023 den Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, in der Fassung vom 07.12.2023 samt Begründung gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

     

    Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

     

    Der Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“, Gemeinde Schönwölkau, OT Mocherwitz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, dem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung, werden in der Zeit vom

    06.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 

    in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

    Dienstag                                 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
    Donnerstag                            09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

    öffentlich ausgelegt.

    Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gleichzeitig nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht.

     

    Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

    Schönwölkau, 26.04.2024

     

    Kottenhahn

    Bürgermeister

                                                                                       (Siegel)

    Bekanntmachung
    der Gemeinde Schönwölkau

     über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB

    „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“,
    Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz

    Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 45/2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. §12 BauGB „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz, beschlossen.

    Überplant werden sollen derzeit im Außenbereich nach §35 BauGB zuzurechnende, heute ungenutzte Dorf- und Gartenflächen im Südosten der Ortslage Gollmenz der Gemeinde Schönwölkau.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 73/2, 73/13, 73/14, 73/15, 73/16, 73/17, 73/18, 73/149 sowie 77/5 der Gemarkung Lindenhayn, Flur3. Diese sollen zur Bebauung mit bis zu 6 neuen Einfamilienhäusern überplant werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“ erfolgt im regulären Verfahren gemäß BauGB.

    Anlass und Ziel der Bauleitplanung:

    Da die im Ortsteil verfügbaren Wohnbauflächen erschöpft sind und nachweislicher Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken vorhanden ist, besteht für die geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis.

    Die Gemeinde Schönwölkau beabsichtigt die Flächen, die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan teils als Dorfgebiet, teils als Fläche für Gehölze dargestellt sind, als dörfliches Wohngebiet festzusetzen.

    Mit vorliegendem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB soll das Grundstück in den Innenbereich der Ortslage Gollmenz einbezogen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vorhaben geschaffen werden. Das geplante dörfliche Wohngebiet kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr sowie Ver- und Entsorgung angebunden werden.

     Der vorliegende Bebauungsplan „Wohngebiet Am Dorfplatz“ dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB für den aktuellen lokalen Bedarf. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.

     Dieser Beschluss wird gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

     

    Schönwölkau, 26.04.2024

     

    Kottenhahn
    Bürgermeister

    Bekanntmachung
    der Gemeinde Schönwölkau

     über die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs.1, BauGB des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB

    „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau/  OT Gollmenz

    Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 mit Beschluss 46/2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau,
    OT Gollmenz, in der Fassung vom 01.12.2023 samt Begründung gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

    Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“, Gemeinde Schönwölkau, OT Gollmenz, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, dem Umweltbericht sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und der Bestandskarte zum Umweltbericht, werden in der Zeit vom

    06.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024

    in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

    Dienstag                                 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
    Donnerstag                            09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

    öffentlich ausgelegt.

    Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

    Schönwölkau, 26.04.2024

     

    Kottenhahn
    Bürgermeister

    Verwaltung

    Anschrift

    Parkstraße 11
    04509 Schönwölkau

    Telefon: 034295 - 7920
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